Ein Feuerzeug braucht jeder mal. Sei es weil man Raucher ist, den Grill anzünden möchte oder einfach, weil man einfach immer eines dabei bzw Zuhause haben sollte. Allerdings stellt ihr euch vielleicht die Frage, ob überhaupt jeder ein Feuerzeug kaufen darf?

Aber ab welchem Alter darf man Feuerzeuge eigentlich kaufen?

Auf diese Frage findet man im Internet leider nicht so einfach eine Antwort. Auch ich habe darüber nicht sonderlich viel gefunden, weshalb ich bei der Stadt München direkt nachgefragt und auch prompt eine Antwort bekommen habe.

Die Antwort von Herrn Hopp, welcher Mitarbeiter beim Jugendschutz des Stadtamts München ist, schrieb mir folgende Antwort, Zitat:

Sehr geehrter Herr Mayr,

der Kauf von Zündhölzern und Feuerzeugen wird vom Jugendschutzgesetz nicht erfaßt. In Bayern gibt es dazu jedoch eine „Verordnung über Verhütung von Bränden“ (VVB, v. 29.04.81; zuletzt geändert durch § 1 ÄndVO v. 10.12.12), die in § 6 Abs.1 besagt:

„Zündhölzer und Feuerzeuge dürfen an Kinder unter 12 Jahren nicht abgegeben werden. Zündhölzer und Feuerzeuge sind so zu verwahren, daß sie solchen Kindern nicht leicht zugänglich sind.“

Der 2.Satz weist auch auf die elterliche Aufsichtspflicht hin, die ebenfalls eine wichtige Grundlage darstellt.

Eine bundesweit gesetzliche Grundlage gibt es nicht.
Um sich von Regressansprüchen zu schützen, sind einige Unternehmen (Supermärkte etc.) dazu übergegangen, Feuerzeuge z.T. erst ab 14 oder 16 Jahren an Jugendliche abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

G. Hopp
Jugendschutz
Stadtjugendamt München

Zitat Ende.

Was bedeutet das nun?

Das bedeutet: Wohnt ihr irgendwo in Deutschland, außer in Bayern, könnt ihr rein rechtlich bedenkenlos ein Feuerzeug kaufen – überall und in jedem Alter.

Ob euch das Feuerzeug dann tatsächlich verkauft wird, ist allerdings eine andere Frage. Wie ihr dem Zitat von Herrn Hopp entnehmen könnt, verkaufen einige Unternehmen Feuerzeuge erst ab einem Alter ab 14 oder 16 Jahren. Möchten sich Geschäfte vor eventuellen Konsequenzen schützen und deshalb Feuerzeuge nicht an Jugendliche/Kinder verkaufen, ist dies natürlich dem jeweiligen Geschäft überlassen.

Für Bayern gilt: Feuerzeuge und Streichhölzer ab 12 Jahren. Dies gilt sogar für die Eltern der Kinder – unter 12 Jahren sind Feuerzeuge und Streichhölzer tabu! Darüber hinaus gilt natürlich auch in Bayern das Recht der Unternehmen selbst, euch das Feuerzeug nicht zu verkaufen, auch wenn ihr älter seid als 12 Jahre.